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Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis

Landkreise stellen eine wichtige Säule in der Struktur der Landesverwaltung dar. Sie sind das Bindeglied zwischen Land und Kommunen.

Das Landratsamt ist die kommunale Behörde des Landkreises und zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde mit einer großen Bandbreite an unterschiedlichen Funktionen. Als moderner Dienstleister fungiert die Kreisverwaltung als Ansprechpartner für Bürger sowie Unternehmen und tritt gleichzeitig als Genehmigungs-, Ordnungs- und Aufsichtsbehörde auf.

Zu den staatlichen Aufgaben zählen u.a. die Rechtsaufsicht über kreiseigene Gemeinden, die Kraftfahrzeugzulassungen oder die Erteilung von Baugenehmigungen.

Zum anderen ist das Amt Landkreisbehörde mit eigenen sowie weiteren, vom Staat durch Einzelgesetz übertragenen Aufgaben. Bei den damit übertragenen Aufgaben handelt es sich beispielsweise um die Sicherstellung des Rettungsdienstes, den Vollzug des Unterhaltssicherungs- und des Wohngeldgesetzes oder die Fleischhygieneüberwachung. Hier agiert der Landkreis weisungsgebunden.

Bei den eigenen Aufgaben handelt der Landkreis im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung nach eigenem Ermessen. Hier wird zwischen Pflichtaufgaben, die vorrangig zu erfüllen sind, und freiwilligen Aufgaben unterschieden. Zu den Pflichtaufgaben des Landkreises gehören u. a. Sozialhilfeleistungen für Erwerbsunfähige und Senioren. Freiwillige Aufgaben nimmt der Landkreis im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten wahr.

Die zentrale Rufnummer des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis lautet: 0 36 01 - 8 00.