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Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter § 34 c GewO

Wer gewerbsmäßig als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter tätig werden will bedarf einer vorherigen Erlaubnis.

Ausnahmen hierzu

siehe § 34 c Abs. 5 GewO

Was müssen Sie mitbringen?

  • Antrag (vollständig ausgefüllt, für natürliche und juristische Personen)
  • Personalausweis, ggf. Vollmacht (bei Ausländern: Reisepass und Meldebestätigung)
  • bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG etc.) oder sonstigen im Handelsregister eingetragenen Rechtsformen (z.B e.K.) einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister
  • Quittung über Beantragung Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
  • Auszug aus dem Insolvenzregister vom zuständigen Amtsgericht gemäß § 26 Abs. 2 InSO
  • Versicherungsbestätigung (nur bei Wohnimmobilienverwalter)
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts gemäß § 882 b ZPO (Beantragung online beim Vollstreckungsportal)

Hinweis

Das Führungszeugnis beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Meldebehörde. Der Versand erfolgt direkt an das Gewerbeamt.

Kosten

Die Gebühr wird nach Verwaltungsaufwand berechnet.