Kleiner Waffenschein
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem entsprechenden Zulassungszeichen dürfen ab dem 18. Lebensjahr frei erworben werden.
Wer diese Waffen außerhalb seiner Wohnung, seinen Geschäftsräumen oder des befriedeten Besitztums führt, benötigt einen "kleinen Waffenschein".
Was ist mitzubringen?
- Antrag Kleiner Waffenschein
- Personalausweis
Welche Kosten sind damit verbunden?
Ausstellung eines kleinen Waffenscheins: 50,00 Euro
ACHTUNG!!!
In den oben genannten Fällen ist das Schießen mit den dort genannten Waffen nicht erlaubt und bedarf einer gesonderten Genehmigung „Schießen außerhalb von Schießstätten“.
Ausnahme
Einer Erlaubnis bedarf nicht, wer eine Schreckschuss- oder eine Signalwaffe zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen führt und damit schießt, wenn die optische und akustische Signalgebung erforderlich ist.
Frau Rönick
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