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Parkausweise für Behinderte - EU (blauer Ausweis)

Schwerstbehinderte Menschen mit den Merkzeichen „aG“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis oder, unabhängig vom eingetragenen Merkzeichen, mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Erkrankungen haben Anspruch auf einen Parkausweis für Behinderte, dessen Geltungsbereich sich auf die gesamte EU erstreckt. Hierfür ist durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde eine entsprechende Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 Staßenverkehrs-Ordnung (StVO) (inkl. Parkausweis) zu erteilen.

Einwohner der Städte Mühlhausen und Bad Langensalza wenden sich bitte an ihre zuständige Stadtverwaltung.

Folgende Unterlagen für die Antragstellung im Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis werden benötigt:

  • Antragsformular
  • Schwerbehindertenausweis
  • Passbild

Die Unterlagen können per Post an die im Formular ausgewiesene Adresse geschickt werden. Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei. Die Gültigkeitsdauer ist abhängig von der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises. Ist dieser unbefristet erteilt worden, so wird die Ausnahmegenehmigung auf 5 Jahre begrenzt.