Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige
Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit.
Die Aufenthaltserlaubnis ist auf längstens 3 Jahre befristet. Nach Ablauf der 3 Jahre können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn
- Ihr Unternehmen erfolgreich und
- Ihr Lebensunterhalt weiterhin gesichert ist.