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Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt uneingeschränkt zur Ausübung von Erwerbstätigkeiten.

Voraussetzungen für eine allgemeine Niederlassungserlaubnis

  • ununterbrochener Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren
  • eigenständige Lebensunterhaltssicherung
  • mindestens 60 geleistete Pflichtmonatsbeiträge oder freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung
  • keine Ausweisungsgründe (keine relevanten Straftaten)
  • die Beschäftigung muss erlaubt sein (sofern der Antragsteller ein Arbeitnehmer ist)
  • Erlaubnisse für die Ausübung seiner selbständigen Erwerbstätigkeit
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache auf Niveau B1 (GER)
  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland
  • ausreichender Wohnraum
  • Krankenversicherungsschutz

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