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Verlängerung der Klassen D1, D1E, D, DE

Allgemeine Informationen
Die Fahrerlaubnisse der Klassen D, D1, D1E, D, DE, die nach dem 01.01.1999 erteilt wurden, werden grundsätzlich auf maximal 5 Jahre befristet. Die befristeten Klassen müssen deshalb rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden. Eine zeitgerechte Verlängerung kann nur sichergestellt werden, wenn der Antrag mindestens 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit gestellt wird.

Die Beantragung kann bereits bis zu 6 Monate vor Ablauf der Fahrzeugklasse ohne zeitlichen Verlust erfolgen, da die neue Befristung dann vom Ablaufdatum und nicht vom Antragsdatum aus berechnet wird! Bei der Verlängerung muss ein neuer Führerschein hergestellt werden. Der bisherige Führerschein ist im Austausch abzugeben.

Nach Ablauf der Fahrerlaubnis kann ebenfalls eine Verlängerung beantragt werden. Wenn die Zeitspanne 5 Jahre zwischen Ablauf und Antrag auf Verlängerung überschreitet, muss eine Prüfung (Theorie und Praxis) abgelegt werden.

Bei der Verlängerung der Fahrerlaubnis müssen Sie persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen.

Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:

  • Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • aktueller Führerschein
  • einfaches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG (nicht älter als 3 Monate) beim Einwohnermeldeamt zu beantragen, Versand direkt an unsere Behörde
  • biometrisches Passbild

bis 49. Lebensjahr des Antragstellers:

  • ärztliche Eignungsuntersuchung gemäß Anlage 5 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (nicht älter als 1 Jahr)
  • augenärztliche Eignungsuntersuchung gemäß Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)

ab 50. Lebensjahr des Antragstellers:

  • Einverständniserklärung für die Untersuchungen nach Anlagen 5 u. 6 FeV (vor Ort auszufüllen)

Ihr Antrag wird nur bearbeitet, wenn Sie die vorgenannten Unterlagen vollständig zum Termin vorlegen.

Gebühr:69,00 Euro

Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.

Hinweis
Sofern Sie gewerblich Bus fahren, prüfen Sie bitte, ob Sie ggf. in den Anwendungsbereich des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes / Verordnung fallen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter FQN-Fahrerqualifizierungsnachweis (Schlüsselzahl 95) und Fahrerkarte.